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WLTP-Regelung wirft Plug-in-Hybride aus der Förderung

Höhere Prüfstandsverbräuche zahlreicher Modelle sorgen für einen Wegfall der Förderbedingungen, die 50 g CO2 pro Kilometer vorsehen. Vor allem Volvo ist betroffen. Toyota Prius PHEV bleibt drin, Mercedes PHEV knapp.

Förder-Verlierer: Die schweren und zahlreichen PHEV-Modelle von Volvo sind am stärksten betroffen von der Neuregelung mit WLTP. | Foto: Volvo Cars
Förder-Verlierer: Die schweren und zahlreichen PHEV-Modelle von Volvo sind am stärksten betroffen von der Neuregelung mit WLTP. | Foto: Volvo Cars
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Johannes Reichel

Nach der zum September in Kraft getretenen Umstellung des Abgasprüfverfahrens auf den realitätsnäheren WLTP-Standard sind zahlreiche Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge aus der Förderung des Bundes gefallen. Sie erfüllen die weiterhin geltende Grenze von 50 g CO2/km nicht mehr. Das geht aus der neuen Fahrzeugliste hervor, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jetzt veröffentlicht hat. Darin fehlen zwölf Modelle komplett, bei weiteren 17 Fahrzeugen gelten Einschränkungen, sprich mit Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Zu den Förder-Verlierern gehören vor allem die schweren, aber auch zahlreichen PHEV-Limousinen und -SUV von Volvo, aber etwa der VW Golf GTE sowie der Kia Optima PHEV. Die Plug-in-Hybridmodelle der Mercedes C- und E-Klasse sind nur noch mit Einschränkung förderbar, das heißt nicht mehr alle Versionen wie etwa die AMG-Varianten. Die "normalen" Versionen sollten mit formal 49 g CO2/km die Anforderung gerade noch erfüllen.

Toyota Prius PHEV: Neue Version mit 28 g/km weit im Limit

Auch der Toyota Prius PHEV zählt laut Liste zu dieser Gruppe. Der japanische Hersteller wies im Zuge einer Mitteilung zur Umstellung aller Modelle auf den WLTP-Standard allerdings darauf hin, dass die neue Generation des Prius PHEV mit einem CO2-Ausstoß von 28 g CO2/km nach WLTP-Standard sehr wohl weiterhin voll förderfähig sei. Als offiziell "uneingeschränkt" gelistet sind nur noch die 2017er-Versionen des Prius PHEV, die allerdings gar nicht mehr verkauft werden.

Für den Mini Countryman und BMW 2er, erhalten Antragsteller nur dann noch eine Förderung, wenn die Fahrzeuge vor dem Frühjahr 2018 gebaut wurden. In toto finden sich noch 13 statt zuvor 42 ohne Einschränkung förderfähige Plug-in-Hybride auf der Liste des BAFA.

Die neuen CO2-Werte nach WLTP sorgen zudem dafür, dass die Zulassung der Plug-in-Hybride per E-Kennzeichen endet. Diese ist auch an die 50-Gramm-Regel gebunden, wird zudem ergänzt durch die Anforderung einer elektrischen Mindestreichweite von 40 Kilometern. Ein E-Kennzeichen erhält ein Fahrzeug, wenn es eine der beiden Bedingungen erfüllt.

Was bedeutet das?

Eigentlich ist es konsequent, dass der Bund seine Förderung für die großteils luxuriösen und schweren PHEV-Modelle mit Einzug des WLTP-Standards beendet. Schließlich geht es nicht darum, Fahrzeugbesitzer zu alimentieren, die sich im Zweifel problemlos ein Fahrzeug der Oberklasse leisten können und die Förderung eher nicht benötigen. Staatliche Subventionen für einen Volvo V90 T8 PHEV? Das ist fast so irrsinnig, wie Tesla-Besitzer mit einer Elektro-Apanage zu bedenken. Dass erschwinglichere, vernünftigere und leichtere PHEV wie der Toyota Prius, der Hyundai Ioniq, Kia Niro oder Mitsubishi Outlander auf der Liste bleiben, ist dagegen zu begrüßen. Denn im Plug-In-Hybrid-Antrieb liegt noch viel Potenzial, um vor allem lokal die Emissionen stark zu reduzieren. Die neue Liste gibt dem Geist der Förderrichtlinien mehr Sinn.

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