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Volkswagen rät trotz Freigabe durch Ministerium von Hardwareumrüstung ab

Konzern hält trotz Entwicklungsfreigabe durch das Verkehrsministerium und drohender Musterfeststellungsklage an seiner Position fest und hält Hardware-Lösungen für Euro-5-Diesel für unzulänglich und verbrauchstreibend.

Komplexe Kiste: Die Nachrüstung von SCR-Systemen bei alten Diesel erfordert massive Eingriffe in den Abgasstrang. | Foto: VW
Komplexe Kiste: Die Nachrüstung von SCR-Systemen bei alten Diesel erfordert massive Eingriffe in den Abgasstrang. | Foto: VW
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Johannes Reichel

Im Kontext der Freigabe zur Entwicklung von Hardwareumrüstungen durch das Bundesverkehrsministerium sowie vor dem Hintergrund einer zu Jahresende von mehr als 300.000 Kunden unterstützten Musterfeststellungsklage auf Schadenersatz wegen manipulierter Diesel-Motoren beharrt der VW-Konzern weiter auf seiner Position. Das Unternehmen rät von der geplanten Umrüstung von Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 5 durch Drittanbieter ab, heißt es in einer Erklärung.

„Alle uns bisher bekannten Konzepte weisen Nachteile für unsere Kunden auf, etwa Mehrverbrauch und damit erhöhte CO2-Emission, zum Teil auch Leistungsreduzierung“, warnt Volkswagen Entwicklungsvorstand Frank Welsch.

Zudem ließen sich "entgegen einiger Darstellungen in den Medien" nicht alle Euro 5-Fahrzeuge nachrüsten und nicht alle würden einen Richtwert von 270 mg/km unterschreiten, um von drohenden Einfahrverboten ausgenommen zu werden, argumentiert der Konzern weiter. Auch sei die dauerhafte Funktionssicherheit der Technik aus Sicht von Volkswagen nicht zu gewährleisten.

Keine Erkenntnisse über Dauerbelastbarkeit von Nachrüst-Kats

Ein Euro 5-Fahrzeug mit einer elf Jahre alten Motorengeneration auf den Stand eines modernen Euro 6-Fahrzeugs aufzurüsten, sei aus technischer Sicht nicht möglich. Darüber hinaus gebe es bis jetzt keine gesicherten Erkenntnisse, wie sich nachträgliche Eingriffe in das Steuerungssystem, die Komponenten und die Fahrzeugarchitektur im Dauerbetrieb langfristig auswirkten, meint der Konzern. Vor allem bei kompakten Fahrzeugen stünde auch der Bauraum nicht oder nur mit Einschränkungen im Innenraum zur Verfügung. Weiterhin müssten neben dem Wirknachweis dieser Systeme auch Aspekte wie die langfristige Entwicklung des Kraftstoffverbrauchs, der Fahrbarkeit, der Vermeidung anderer Schadstoffe wie auch die Dauerhaltbarkeit der Komponenten berücksichtigt werden, warnt das Unternehmen.

Hersteller sieht hohe Hürden für Praxisbetrieb

Werksseitig eingebaute SCR-Systeme für heutige Euro 6-Fahrzeuge müssten laut VW zahlreiche komplexe technische und gesetzliche Anforderungen erfüllen. Etwa müsse das System auch bei Frost funktionsfähig sein, obwohl die zur NOx-Reduktion genutzte Harnstofflösung (AdBlue) bei -11 Grad gefriert. Dem Fahrer müssten der AdBlue-Füllstand, die voraussichtliche Reichweite oder Fehlbetankungen über eine zusätzliche Anzeige im Cockpit dargestellt werden. Auch die Emissionsstabilität für die Lebensdauer des Fahrzeugs müsse weiterhin gewährleistet werden. Stimme etwa das Verhältnis von eingesetztem Harnstoff zu Stickoxid-Menge im Abgas nicht, könne überschüssiges, giftiges Ammoniak aus dem Abgastrakt austreten, was über einen zu entwickelnden Sperrkatalysator zu vermeiden sei.

Konzern warnt vor bis zu sechs Prozent Mehrverbrauch

Bisher sieht VW keine serienreifen Systeme am Markt, die entsprechende Hersteller-Anforderungen "hinsichtlich Entwicklung, Erprobung und Freigabe" durchlaufen hätten. Zudem können entsprechende Umbauten nach unabhängigen Untersuchungen einen Mehrverbrauch von bis zu sechs Prozent bewirken. Ein dadurch steigender CO2-Ausstoß steht im massiven Widerspruch zu den verschärften Klimaschutzvorgaben.

Bundesverkehrsministerium setzt Rahmen

Unterdessen hatte das Bundesverkehrsministerium zum Jahreswechsel seine Freigabe für die Entwicklung von Hardwarenachrüstlösungen für ältere Diesel-Modelle erteilt und die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Die technischen Vorschriften lägen jetzt vor, hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Ende Dezember erklärt.

"Jetzt ist die Nachrüstindustrie am Zug, wirksame Systeme zu entwickeln, mit denen alle Grenzwerte und Vorschriften eingehalten werden", verlangte der Minister.

Würden diese erfüllt, könne das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die Zulassung erteilen. Scheuer geht allerdings davon aus, dass die Anbieter mindestens sechs Monate bräuchten, um entsprechende Systeme zu entwickeln. Diese hatten bisher kritisiert, dass keine klaren Vorgaben von Seiten des Gesetzgebers vorlägen. Nach den Vorschriften müssen Nachrüstsysteme über 100.000 Kilometer sowie eine Spanne von fünf Jahren ihre Funktion nachweisen. Zudem sollen die Kats bei den Stickoxiden unter 270 mg/km bleiben, exakt der Wert, mit dem die Koalitionsregierung künftig Euro-4- und Euro-5-Diesel von Fahrverboten ausnehmen will.

Ursprünglich hatten Daimler und Volkswagen einen Zuschuss von 3.000 Euro je Fahrzeug für Umrüstungen zugesagt. Insofern kommt die Mitteilung von VW, Nachrüstungen weiterhin abzulehnen, überraschend.

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