Werbung
Werbung

Steuervorteil auch für ­Brennstoffzellenfahrzeuge

Die Ein-Prozent-Regel kann auch bei Elektro- und Brennstoffzellenautos angewendet werden. Letztere werden trotzdem teuer bleiben.

Steuervorteil auch für ­Brennstoffzellenfahrzeuge. | Foto: Daimler
Steuervorteil auch für ­Brennstoffzellenfahrzeuge. | Foto: Daimler
Werbung
Werbung
Gregor Soller

Der Gesetzgeber erweitert den Steuer­vorteil von Elektrofahrzeugen um Modelle mit Brennstoffzellen­antrieb. Das Problem: Die sind in der Regel (noch) deutlich teurer als viele batterie­elektrische Autos.

Damit die Nutzer von Firmenwagen nicht auch noch bei der Versteuerung der Privatfahrten mehr bezahlen müssen, gibt es eine Sonderregelung, welche die finanzielle Belastung mindern soll. Die hat aber einen Haken: Der Bruttolistenpreis dient als Basis für die Berechnung des geldwerten Vorteils. Der verringert sich um einen Wert, der vom Zeitpunkt der Anschaffung sowie der Größe der Batterie abhängt. Doch die ist bei Fahrzeugen, wie zum Beispiel dem Mercedes-Benz GLC Fuel Cell, nicht allzu groß.

Konkret wird so kalkuliert: Der Betrag, den man vom Bruttolistenpreis abziehen darf, errechnet sich aus den Kilowattstunden der Batterie multipliziert mit dem Faktor 250. Doch dieser wird künftig sinken: 2019 auf 200 Euro, 2020 auf 150 Euro. Die Batteriekapazität des E-Autos steht übrigens in Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Außerdem ist der Abzugsbetrag gedeckelt. Im Jahr 2018 liegt die Obergrenze bei 7.500 Euro, egal, ob die Batterie 40 oder 100 kWh Kapazität bietet. Dieser Wert wird jedes Jahr um 500 Euro sinken, bis auf 5.500 Euro im Jahr 2022, wenn die Förderung vorerst ausläuft. Bislang galten die Minderungsbeträge für Elektrofahrzeuge sowie für Plug-in-Hybride – wobei Letztere ebenfalls keine große Batteriekapazität haben.

Jetzt hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass das Schreiben vom 05.06.2014 zur Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte oder erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten auch für Brennstoffzellenautos gilt.

Doch wie gesagt: Geringe Speicherkapazität bedeutet geringe steuerliche Vorteile. Ein Brennstoffzellenauto als Dienstwagen zu fahren und dieses auch privat zu nutzen, bleibt also weiter ein eher teures Vergnügen.


Rechnung Ein-Prozent-Regel am Beispiel des Mercedes-Benz GLC Fuel Cell, Neupreis auf 80.000 Euro gerundet

Bruttolistenpreis              80.000 Euro
Batteriekapazität             13,8 kWh
Minderung 250 x 13,8       3.450 Euro

Neue ­Berechnungsbasis
80.000 – 3.450 Euro         76.550 Euro
Abgerundet                       76.500 Euro
Monatlich zu versteuern    765 Euro

Werbung
Werbung