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Mennekes fährt Kapazität nach oben

Die Ladetechnikprofis erhöhen ihre Auslieferungskapazität eichrechtkonformer Lösungen

Mennekes kann seine Fertigung nach der Prüfung massiv nach oben fahren - immer eichrechtskonform. | Foto: Mennekes
Mennekes kann seine Fertigung nach der Prüfung massiv nach oben fahren - immer eichrechtskonform. | Foto: Mennekes
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Gregor Soller

Das eichrechtkonforme Laden war heißes Thema bei den Ladetechnikherstellern und wirkte sich bis in die Produktion aus, wo man die Eichrechtskonformität zertifizieren lassen musste. Die eichrechtliche Zertifizierung hat Mennekes bereits im September 2018 bei der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) erfolgreich durchlaufen. Damit wird bestätigt, dass die Ladesysteme eichrechtkonform sind. Seit Oktober werden diese Lösungen unter Aufsicht der Eichdirektion Köln respektive Dortmund ausgeliefert. Die Krux daran: Dabei wurde jedes einzelne System von Mitarbeitern der Eichdirektion vor Ort im Sauerland geprüft und vor der Auslieferung an den Kunden freigegeben. Dieser Vorgang wurde optimiert, um den wachsenden Bedarf an eichrechtkonformer Ladeinfrastruktur schneller bedienen zu können. Im Rahmen dieser Zertifizierung wurde der Produktionsprozess vom VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut erfolgreich geprüft. Mennekes darf jetzt die eichrechtkonforme Produktion, Stückprüfung und Konformitätserklärung selbst durchführen respektive erstellen. Damit kann Mennekes seine Auslieferungskapazitäten eichrechtkonformer Systeme jetzt deutlich erhöhen. Mennekes ist jetzt nach eigenen Angaben einer der ersten Ladeinfrastruktur-Hersteller, der seinen kompletten Produktionsprozess auf die Anforderungen des Gesetzgebers erfolgreich zertifizieren lassen konnte.

In Deutschland werden für die Abrechnung von elektrischer Energie laut Mennekes besonders hohe Anforderungen gestellt. Auf Vorgabe des Mess- und Eichgesetzes sind „geeichte“ Messgeräte einzusetzen. Für die Ladestation als „Messgerät mit Zusatzeinrichtung“ mit ständig wechselnden Nutzern gelten zusätzlich besondere Vorgaben für die Verwendung der ermittelten Werte.

Was bedeutet das?

Durch die Eichrechtskonformität auch in der Fertigung kann die Richtigkeit der Messwerte jederzeit vom Betreiber der Ladesäule, vom Stromanbieter als Provider und auch vom Nutzer der Ladestation überprüft werden.

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