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Korrekte Abrechnung durch intelligentes Ladekabel

Die DKV Group und das Ladeinfrastruktur- und Abrechnungsunternehmen ubitricity kooperieren.

Die DKV Mobility Services Group kooperiert künftig mit dem Ladeinfrastruktur- und Abrechnungsunternehmen ubitricity. | Foto: DKV Group
Die DKV Mobility Services Group kooperiert künftig mit dem Ladeinfrastruktur- und Abrechnungsunternehmen ubitricity. | Foto: DKV Group
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Funda Kaplan

Bei gewerblichen Pkw-Fuhrparks müssen sowohl Tankvorgänge bei Pkw mit Verbrennungsmotoren, als auch Ladevorgänge bei Elektro- und Hybridfahrzeugen korrekt erfasst und verrechnet werden. Um das nicht nur an öffentlichen Ladepunkten, sondern auch zu Hause und am Arbeitsplatz zu gewährleisten, kooperiert die DKV Mobility Services Group – mit ihren Marktgesellschaften DKV und Novofleet – künftig mit dem Ladeinfrastruktur- und Abrechnungsunternehmen ubitricity.

Dabei setzt der Mobilitätsdienstleister unter anderem auf das intelligente Ladekabel von ubitricity mit einem integrierten mobilen Stromzähler. Dieser erfasst eichrechtskonform alle Ladevorgänge und überträgt die Daten per Mobilfunknetz an ein Abrechnungssystem. Die Ladevorgänge werden monatlich auf einer übersichtlichen Rechnung zusammengeführt und abgerechnet.

Sven Mehringer, Director of Fuel/Vehicle Services beim DKV, berichtet, dass die Kunden aktuell über ihre Kartenprodukte Zugang zu rund 5.500 vom Fahrzeughersteller unabhängig nutzbaren öffentlichen Ladepunkten im Bundesgebiet haben. Durch die Kooperation mit ubitricity würden DKV und Novofleet künftig auch Ladevorgänge zu Hause und am Arbeitsplatz korrekt und eichrechtskonform erfassen und abrechnen können.

Zudem biete ubitricity ein umfassendes Portfolio, um dort die entsprechende Ladeinfrastruktur bereitzustellen. Ladevorgänge am Arbeitsplatz können exakt den jeweiligen Fahrzeugen zugeordnet werden. Ladevorgänge zu Hause werden in immer mehr Netzgebieten in Deutschland bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung über das sogenannte energiewirtschaftliche Clearing verrechnet; d.h. der Betrag für den Ladevorgang wird von der Stromrechnung des Dienstwageninhabers abgezogen.

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