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Geldwerter Vorteil bei elektrifizierten Antrieben: Abwarten und Tee trinken

Bundeskabinett beschließt die 0,5-Prozent-Regel für elektrifizierte Dienstwagen – ab 2019.

Vorteil bei elektrifizierten Antrieben: Abwarten und Tee trinken | Foto: Unsplash
Vorteil bei elektrifizierten Antrieben: Abwarten und Tee trinken | Foto: Unsplash
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Gregor Soller

Um den Ausbau der Elektromobilität zu unterstützen, beschloss die Bundes­regierung, die Nutzung von Dienstwagen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb steuerlich zu fördern, indem der geldwerte Vorteil bei der privaten Nutzung von eins auf 0,5 Prozent halbiert wird. Bei E-Autos als Dienstwagen gilt die bisherige Regelung wegen bislang höherer Anschaffungskosten finanziell als unattraktiv.

Die Neuregelung soll für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Wie aus Regierungskreisen verlautete, werden für Bund und Länder insgesamt Steuermindereinnahmen von 1,96 Milliarden Euro erwartet, der größere Teil davon zum Ende des Zeitraums. Die Länder müssten den Plänen im Bundesrat noch zustimmen.

CDU und SPD hatten die Maßnahme bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt und versprechen sich davon einen zusätzlichen Schub beim Absatz elektrifizierter Fahrzeuge, deren Absatzsteigerungen sich gerade etwas abkühlen, was vor allem den Lieferproblemen der Hersteller geschuldet ist. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: „Damit kann sich auch ein reger Gebrauchtwagenmarkt etablieren. E-Fahrzeuge werden dadurch preiswerter und für eine breite Kundengruppe interessanter.“

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) bewertete den Steuervorteil für E-Dienstwagen als „guten Beitrag“ zum Markthochlauf der Elektromobilität. Die Gesetzesänderung werde gerade ab den Jahren 2019 und 2020 relevant, wenn eine Vielzahl neuer Modelle auf den Markt käme. Firmenwagen machten 44 Prozent aller E-Neuzulassungen aus, der Anteil an allen Pkw-Neuzulassungen sei mit 32 Prozent deutlich geringer. Doch mehr als 57 Prozent aller in Deutschland zugelassenen Firmenwagen kämen aus den unteren Segmenten bis einschließlich der Mittelklasse, weshalb alternative Antriebe für viele Firmenfahrzeuge aus rein finanziellen Gründen nicht in Frage kämen.

Umweltverbände befürchten dagegen Steuergeschenke, die vor allem schwere und umweltschädliche Hybridfahrzeuge fördere. Sie fordern stattdessen, das Dienstwagenprivileg auf den Prüfstand zu stellen und umweltfreundliche Mobilität generell zu fördern, nicht den Besitz von Pkw. Eine gesonderte Besteuerung für privat genutzte Dienstwagen sollte entsprechend nach ökologischen Kriterien erfolgen, bei denen umweltverträgliche Fahrzeuge entlastet werden sollen. Denn die Förderung von E-Bikes und Lastenrädern obliegt in der Regel den Kommunen, welche fallweise die Anschaffung von E-Bikes fördern. Allerdings ist das Angebot unübersichtlich, in der Regel schnell vergriffen und die Förderung betrifft meist Lastenräder. Eine Absenkung der Ein-Prozent-Regelung für E-Bikes ist in Diskussion, aber noch nicht umgesetzt.

Was bedeutet das?

Klare Ansage: abwarten! Viele Fahrzeughersteller können ohnehin nicht oder erst ab 2019 liefern – dafür werden dann auch zahlreiche kompaktere Fahrzeuge auf dem Markt sein. Noch nicht geklärt ist die 0,5-Prozent-Regel für Zwei- und Lastenräder, bei denen sich eine ähnliche Problematik stellt.

(Aus: VISION mobility Ausgabe 6/2018)

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