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Diesel-Hardware-Nachrüstung ist Teil des Koalitionsvertrags

Die Baumot Group AG, Anbieter von Abgasnachbehandlungssystemen, informiert über den Fahrplan zur möglichen Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw im Koalitionsvertrag.

Baumot bietet diverse Abgasreinigungssysteme zum Nachrüsten an. | Foto: Baumot
Baumot bietet diverse Abgasreinigungssysteme zum Nachrüsten an. | Foto: Baumot
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Gregor Soller

Können oder sollen Diesel jetzt doch per nachgerüsteter Hardware sauberer gemacht werden? Laut dem Abgasnachbehandlungs-Spezialisten bekennt sich die große Koalition dazu, die Schadstoffemissionen aus dem Straßenverkehr an der Quelle weiter reduzieren zu wollen. Dazu gehören laut Vertrag - soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar - technische Verbesserungen von Diesel-Fahrzeugen im Bestand. Die Grundlage für die Entscheidung sind die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen zu Hardware-Nachrüstungsvarianten in der Arbeitsgruppe "Technische Nachrüstung".

Konkrete Punkte, die zur weiteren Konkretisierung einer Hardware-Nachrüstung führen könnten, müssten nach Ansicht von Baumot innerhalb der nächsten Wochen genannt werden. Die Bundesregierung muss einen konkretisierten Maßnahmenplan zur Verbesserung der Luftqualität in deutschen Innenstädten bei der EU-Kommission vorlegen. Hierfür werden die Ergebnisse der Untersuchung zur technischen Umsetzbarkeit der Hardware-Nachrüstung von der Arbeitsgruppe "Technische Nachrüstung" vorgelegt. Diese Ergebnisse dürften eine Entscheidungsgrundlage für die Regierung sein. Nach aktuellen Informationen kamen die bisherigen Gutachten zu dem Schluss, dass eine Hardware-Nachrüstung sowohl technisch als auch wirtschaftlich bei einem Großteil der Bestandsfahrzeuge machbar ist.

Um das drohende Vertragsverletzungsverfahren der EU abwenden zu können, sind schnellgreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in den Städten, zum Beispiel in Form von Fahrverboten, inzwischen unumgänglich. Strittig ist lediglich, ob die Einführung von Fahrverboten auf Bundesebene getroffen werden kann, oder in die Kompetenz der Länder und Kommunen fällt, sowie, ob lokale Verwaltungsgerichte hierüber entscheiden können. Hierzu wird am 22. Februar 2018 das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig erwartet. Die einzige Möglichkeit, um Fahrverbote dennoch abwenden zu können, besteht nach Auffassung von Fachexperten in der flächendeckenden Hardware-Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen.

Was bedeutet das?

Das Thema Abgasnachrüstung von Diesel-Fahrzeugen per Hardware ist noch nicht vom Tisch und könnte eine weitere realisierbare Alternative zu Fahrverboten werden. Der rechtliche Rahmen dafür muss im Detail noch geschaffen werden. 

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