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Der TÜV SÜD erstellte erstes Gutachten zur Zulassung eines autonomen Shuttles

Vor dem Bad Birnbach-Einsatz wurde zertifiziert: Der TÜV SÜD schuf die Grundlage für den Betrieb eines vollautomatisierten Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr.

 

Der TÜV SÜD erarbeitete das erste Gutachten für einen autonom fahrenden Bus auf öffentlichen Straßen. | Foto: TÜV SÜD. |
Der TÜV SÜD erarbeitete das erste Gutachten für einen autonom fahrenden Bus auf öffentlichen Straßen. | Foto: TÜV SÜD. |
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Gregor Soller

Das Shuttle befördert bis zu sechs Passagiere auf einer festgelegten Strecke von zunächst rund 700 Metern. Noch gesetzlich vorgeschrieben und deshalb immer dabei: Ein sogenannter Operator, der notfalls einschreiten kann. Mit dem Gutachten bringen die TÜV SÜD-Sachverständigen die neue Mobilität für alle erlebbar auf die Straße und leisten damit Pionierarbeit für die weitere Realisierung automatisierten Fahrens.

Mehr als ein halbes Jahr haben zehn TÜV SÜD-Sachverständige an den Gutachten zur Zulassung des skigondelähnlichen Kleinbusses gearbeitet. Dazu Robert Matawa, Head of Test Department Autonomous Driving bei der TÜV SÜD Auto Service GmbH: „Der erste automatisiert fahrende Linienbus zeigt der Öffentlichkeit, wie die Technologie bereits heute funktioniert. Ein wichtiger Schritt für diese neue Technologie als Bestandteil der Mobilität von morgen.“

Wichtige Grundvoraussetzung für die Zulassung im Straßenverkehr: Der Bus ist auf einer streng vorgegebenen Strecke unterwegs. Entsprechend der Vorgaben für die Betriebserlaubnis nach Paragraf 21 der StVZO hat die Technische Prüfstelle des TÜV SÜD den Shuttle nicht nur hinsichtlich der funktionalen und der Betriebssicherheit untersucht, sondern auch, wie sich der Bus im Straßenverkehr verhält. Daneben überprüften die Experten auch die Anforderungen an elektromagnetische Verträglichkeit, elektrische Sicherheit sowie Eignung zur Personenbeförderung.

Gutachten wurden außerdem für Bremsen und Lenkung erstellt, Stichwort Längs- und Querführung: Stört ein Hindernis die Weiterfahrt oder nähert sich ein Lebewesen oder Gegenstand in das geschwindigkeitsabhängige Sichtfeld der Sensoren, hält der Bus sofort an. Auch bei der Lenkung setzen die Experten auf doppelte Sicherheit. Die ausschließlich elektrische Lenkung wurde für die Zulassung mit zusätzlichen Hard- und Softwarekomponenten redundant abgesichert.

Dass das Bad Birnbacher Shuttle nicht ohne Fahrer starten darf, ist dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr aus dem Jahr 1968 geschuldet. Dort steht, dass der Fahrer zu jeder Zeit sein Fahrzeug beherrschen muss. Dazu Experte Philip Puls: „Rein technisch gesehen kann der Bus in Bad Birnbach alleine fahren. Auf Grund bisher noch nicht gelöster Fragen hinsichtlich der Haftung ist dies aber rechtlich nicht möglich. Mit der Realisierung dieses Konzeptes im öffentlichen Straßenverkehr sind wir einen großen Schritt weitergekommen und setzen ein Signal für die automatisierte Mobilität insgesamt.“

Was bedeutet das?

Die Zulassung und Absicherung derartiger Projekte erfordert auch hinter den Kulissen sehr viel Arbeit.

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