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Dashcam-Aufzeichnungen – Zulässiges Beweismittel im Schadenfall?

Heiß diskutiert war die Frage, ob man einen Unfallhergang via Dashcam in einem Schadensersatzprozess beweisen kann. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) ermöglichte dies im berechtigten Einzelfall. Trotzdem bleibt Vorsicht geboten.

Dashcam-Aufzeichnungen – Zulässiges Beweismittel im Schadenfall? | Foto: Adobe Stock/WoGi
Dashcam-Aufzeichnungen – Zulässiges Beweismittel im Schadenfall? | Foto: Adobe Stock/WoGi
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Redaktion (allg.)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 15.05.2018, Az.: VI ZR 233/17, entschieden, dass mittels einer Dashcam gefertigte Aufzeichnungen als Beweismittel in einem Zivilprozess zulässig sein können und nicht per se einem prozessualen Beweisverwertungsverbot unterliegen.

Hintergrund des Rechtsstreits war folgender: Der bei einem Verkehrsunfall geschädigte Kläger nahm den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer als Beklagte auf Schadensersatz in Anspruch, da es während eines Abbiegevorgangs zu einer Kollision kam. Zwischen den Parteien bestand Streit darüber, wer seine Spur verlassen und dadurch die Kollision verursacht hatte. Der Kläger hatte in seinem Kfz jedoch eine Dashcam montiert, welche die Fahrt und die Kollision aufzeichnete.

Das zunächst mit dem Rechtstreit befasste Amtsgericht (AG) Magdeburg hatte zunächst entschieden, dass der Schaden des Klägers nur zur Hälfte von den Beklagten zu ersetzen sei, da der Kläger nicht nachgewiesen habe, dass der Unfallgegner seine Spur verlassen und den Unfall damit allein verursacht hatte. Ein gerichtlich eingeholtes unfallanalytisches Gutachten konnte den Unfallhergang nicht eindeutig aufklären. Das AG ließ die vom Kläger als Beweis angebotenen Aufzeichnungen der Dashcam aufgrund eines vermeintlichen Beweisverwertungsverbots nicht als Beweis zu. Der Kläger legte gegen dieses Urteil Berufung beim Landgericht (LG) Magdeburg ein. Das LG wies die Berufung mit der Begründung zurück, dass die Dashcam-Aufzeichnung gegen das Datenschutzrecht verstoße und daher einem Beweisverwertungsverbot unterliegen würde. Das LG ließ jedoch die Revision zum Bundesgerichtshof zu, um eine Klärung dieser grundsätzlichen Rechtsfrage zu ermöglichen.

Der BGH hat auf die Revision des Klägers das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung an das LG zurückverwiesen. Der BGH vertritt die Auffassung, dass die Aufzeichnung keinem Beweisverwertungsverbot unterliegt. Der BGH kam zwar auch zu dem Ergebnis, dass die Aufzeichnung nach den zum Unfallzeitpunkt gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig war. Jedoch führt dies nach der Rechtsprechung des BGH nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot in einem Zivilprozess. Hier liegt ein großer Unterschied zum amerikanischen Rechtsraum. Dort wurde im Strafrecht die bekannte „fruit of the poisonous tree doctrine“ entwickelt, welche die Verwertung von rechtswidrig erlangten Beweismitteln verbietet. Diese Doktrin ist dem deutschen Zivilprozessrecht jedoch in dieser Form unbekannt. Vielmehr muss im Einzelfall eine umfassende Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden. Abzuwägen war vorliegend das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informatio­nelle Selbstbestimmung des beklagten Fahrers auf der einen Seite, gegen das Interesse des Klägers an der Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche, seines Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie das Interesse an einer funktionierenden Zivilrechtspflege auf der anderen Seite. Der BGH entschied, dass in der vorliegenden Konstellation die Interessen des Klägers überwiegen und die Beweisverwertung damit zulässig ist.

Benutzer von Dashcams müssen jedoch beachten, dass deren Verwendung datenschutzrechtlich vom BGH grundsätzlich als unzulässig angesehen wurde und nur bei Beachtung strenger Vorgaben zulässig. Nach Inkrafttreten der DSGVO wird sich diese Bewertung voraussichtlich nicht ändern und es drohen hohe Bußgelder. Die Dashcam zum Zweck der Beweis­sicherung zu verwenden, ist daher nicht ohne Risiko und folglich nicht pauschal zu empfehlen.

Autor: Martin Guschlbauer, Rechtsanwalt (Senior Associate in der Rechtsanwaltskanzlei Hupe Gantenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB)

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